Sachlage zur GEZ-Gebühr für PC im Home-Office verwirrend

Seit Anfang des Jahres 2007 erhebt die Gebühreneinzugszentrale GEZ auch Gebühren auf so genannte "neuartige Empfangsgeräte" wie Computer oder UMTS-fähige Handys. Jetzt hat ein Anwalt erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht Koblenz geklagt. Das erfreuliche Urteil: Nur weil man Rundfunk empfangen kann, muss nicht auch GEZahlt werden. Die Richter hatten betont, die technische Möglichkeit, mit dem Computer [...] Beitrag lesen