Dieser Begriff wurde in der früheren Version der ISO 9001, der ISO 9001:1994, benutzt. Er bezeichnet eine bestimmte Form von „Eigentum des Kunden“ im Sinne des Abschnitts 7.5.4 der aktuellen Revision der ISO 9001, welches der Auftraggeber dem Auftragnehmer zur Weiterverarbeitung oder Ergänzung beistellt.