Dem Ansinnen von Organisationen die versuchen, den verbliebenen Zeitraum bis zum September 2018 mit einer Re-Zertifizierung oder Überwachung nach ISO 9001:2008 bzw. ISO 14.001:2004 zu überbrücken, hat das International Accreditation Forum (IAF) mit der Deadline 15. März 2018 überraschend einen Riegel vorgeschoben.
Die Phase für die Umstellung auf die neuen Normen endet nun bereits am 15. März 2018
Alle Zertifikate nach ISO 9001:2008 und ISO 14001:2004 verlieren am 15. September 2018 ihre Gültigkeit. Neben dieser seit langem bekannten Übergangsfrist zur Umstellung auf die ISO 9001:2015 oder ISO 14.001:2015 wurde durch das International Accreditation Forum (IAF) bzw. der International Organization for Standardization (ISO) eine neue Frist festgelegt und die letzte Phase des Übergangszeitraums im Prinzip verkürzt. Nun müssen bereits ab 15. März 2018 alle 3rd party Audits nach ISO 9001 und ISO 14001 nach den neuen Versionen der Normen durchgeführt werden.
Die Neuregelung betrifft sowohl Rezertifizierungen als auch Überwachungsaudits
Erstzertifizierungen wurden bereits seit März 2017 nur noch nach den neuen Normen durchgeführt. Ab dem 15. März 2018 ist nun auch für Überwachungs- und Rezertifizierungsaudits die ISO 9001:2015 bzw. 14001:2015 Pflicht. Falls eine Organisation noch vor dem 14. März 2018 ein Audit nach den alten Normen durchführt bzw. durchgeführt hat, muss bis zum 14. September 2018 ein erfolgreiches „Transition Audit“ erfolgen. Passiert dies nicht, verlieren die Zertifikate ihre Gültigkeit und als Folge ist eine erneute Erst-Zertifizierung notwendig. Der Zeitumfang und damit Kostenaufwand für ein „Transition Audit“ entspricht einem Überwachungsaudit.
Achtung: Auch für EMAS gibt es eine neue Frist
Das Eco-Management and Audit Scheme (EMAS) enthält seit geraumer Zeit die Inhalte der ISO 14001. Die Anhänge I bis III dieses Gemeinschaftssystems, welche das freiwillige Umweltmanagement (Umweltbetriebsprüfung lt. Verordnung (EG) Nr. 1221/2009) regeln, wurden ebenfalls überarbeitet und deren neue Forderungen gelten seit dem 18. September 2017. Die Konsequenz: Analog zur ISO 14001:2015 müssen die Änderungen der EMAS bis 14. September 2018 im Managementsystem umgesetzt sein. Erstmalige Begutachtungen werden bereits nach der neuen Verordnung durchgeführt.