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Die Regulierungsbehörde soll künftig innerhalb von zehn Tagen Auskunft erteilen, wer über eine bestimmte Rufnummer Dienstleistungen anbietet.
Das Gesetz sieht u.a. folgendes vor:
Auskunftsanspruch von jedermann gegenüber der RegTP zu Namen und ladungsfähiger Anschrift der Anbieter,
Preisangabepflicht vor Beginn der Entgeltpflichtigkeit der Verbindung,
Einführung einer Entgeltobergrenze von 2 Euro pro Minute, bzw. bei Blocktarifen von 30 Euro,
Automatische Trennung der Verbindung nach einer Stunde,
Registrierungsverfahren für sog. Dialer, die verbraucherschützende Mindestvoraussetzungen erfüllen müssen,
Beschränkung der Dialer auf nur eine Rufnummerngasse die der Verbraucher sperren kann,
Befugnis der RegTP zum Entzug der Nummern bei rechtswidrigem Missbrauch.
Den vollständigen Gesetzestext finden Sie im pdf-Format in der "Nur-Lese-Version" unter
www.bundesanzeiger.de.