Energieaudits werden Pflicht. Unternehmen sind, nach Artikel 8 Absatz 4 der EU-Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU (EED) verpflichtet, bis zum 5. Dezember 2015 Energieaudits erstmalig durchzuführen und gerechnet vom Zeitpunkt des ersten Energieaudits diese mindestens alle vier Jahre zu wiederholen.
Das Energieaudit ist verpflichtend für Unternehmen
Die in § 8a EDL-G festgelegten Anforderungen an das Energieaudit enthalten, dass dieses der DIN EN 16247-1 entsprechen muss. Zusätzlich ist dort gefordert, dass ein Energieaudit eine Überprüfung des Energieverbrauchs von Gebäuden bzw. Gebäudegruppen, Betriebsabläufen und zugehörigen Anlagen und in der Industrie auch der Beförderungsaktivitäten einschließt. Die DIN EN 16247 enthält deshalb explizite Vorgaben für Energieaudits im Teil 2 für Gebäude, im Teil 3 für Prozesse und im Teil 4 für Transporte.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellt Ihnen zur Organisation der Energieaudits auf diesen Seiten umfangreiche Informationen zur Verfügung, zu folgenden Themenbereichen:
- Gesetzlicher Hintergrund der Energieaudits
- Liste der Energieauditoren
- Formulare
- Häufig gestellte Fragen
- Publikationen mit einem Umfangreichen Merkblatt für Energieaudits zum kostenfreien Download
- Weitere Links
Welche Organisationen sind betroffen?
Von der Pflicht Energieaudits durchzuführen sind alle Unternehmen betroffen, die nach der Definition der EU nicht unter die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) fallen. Die Definition der KMU finden Sie auf den Seiten der Bundesregierung: KMU-Definition der Europäischen Kommission.
So können Sie die Energieauditpflicht erfüllen
Die folgenden grundsätzlichen Möglichkeiten stehen Ihnen bei der als Erfüllungsmöglichkeiten der Energieauditverpflichtung zur Auswahl:
- Durchführung des Energieaudits durch einen unabhängigen externen Energieauditor.
- Durchführung des Energieaudits durch einen internen Energieauditor, welcher der Unterehmensleitung unmittelbar unterstellt ist und nicht an Tätigkeiten beteiligt ist, die dem Energieaudit unterzogen werden.
- Nachweis von Energieaudits im Rahmen eines nach ISO 50001 zertifizierten Energiemanagementsystems.
Führen Sie unbedingt vor der Auswahl der Möglichkeit zur Erfüllung der Energieauditpflicht eine Kosten-Nutzen-Analyse durch.
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