Seit Anfang des Jahres 2007 erhebt die Gebühreneinzugszentrale GEZ auch Gebühren auf so genannte "neuartige Empfangsgeräte" wie Computer oder UMTS-fähige Handys.
Jetzt hat ein Anwalt erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht Koblenz geklagt. Das erfreuliche Urteil: Nur weil man Rundfunk empfangen kann, muss nicht auch GEZahlt werden. Die Richter hatten betont, die technische Möglichkeit, mit dem Computer Sendungen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu empfangen, rechtfertige nicht automatisch die Gebührenerhebung.
Die Richterkollegen in Ansbach fällten ein Urteil, in dem sie genau das Gegenteil entscheiden. Ein Anwalt muss demnach für seinen beruflich genutzten Computer mit Internetanschluss Rundfunkgebühren zahlen, auch wenn er ihn nicht zum Radiohören nutzt, da ein internetfähiger Computer ein neues Rundfunkempfangsgerät im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrags sei. Das Verwaltungsgericht Ansbach veröffentlichte das Urteil am Montag und wies damit die Klage eines Rechtsanwalts gegen einen Bescheid der GEZ ab.
Konfuser geht es wohl nicht mehr!