Der Verordnung zufolge müssen die EU-Mitgliedstaaten bis zum 1. Januar 2010 jeweils nur über eine einzige nationale Akkreditierungsstelle verfügen. In Deutschland ist die Zuständigkeit für die Akkreditierung aktuell auf über 20 verschiedene Einrichtungen verteilt.
Der Entwurf zum neuen Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG) hat am 10. Juli 2009 den Bundesrat passiert und soll voraussichtlich noch in diesem Sommer in Kraft treten. Er sieht eine Beteiligung an der Akkreditierungsstelle von Bund, Ländern und Wirtschaft zu je einem Drittel vor.
Der DAR hat sich auf einer Sitzung im Mai 2009 mit dem Gesetzentwurf beschäftigt. Laut DAR ist daher davon auszugehen, dass ab dem 1. Januar 2010 keine Akkreditierungen und ReAkkreditierungen mit der DAR-Urkunde mehr ausgestellt werden.
Akkreditierungen, die vor dem 1. Januar 2010 ausgestellt wurden, werden bis zum Ablauf ihrer Geltungsdauer, jedoch nicht nach dem 31. Dezember 2014 gültig bleiben.
Deutscher Akkreditierungsrat
https://www.dar.bam.de
Gesetzentwurf der Fraktionen CDU/CSU, SPD: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/129/1612983.pdf.
Gesetzentwurf der Bundesregierung: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/131/1613126.pdf