Neu geregelt in der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ ist die Ermittlung von Inhalt und Umfang der betriebsärztlichen Betreuung in Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten.
Die Betreuung besteht nun aus zwei Komponenten:
– Der Grundbetreuung, für die Einsatzzeiten genannt werden.
– Dem betriebsspezifischen Anteil, der von jedem Betrieb selbst zu ermitteln ist.
Die bisher eher starren Einsatzzeiten von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit sind damit abgeschafft.
Die Umsetzung der Regelbetreuung in Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten hat sich nicht geändert.