Durch die Fusion der beiden Spitzenverbände von Berufsgenossenschaften und öffentlichen Unfallversicherungsträgern ergaben sich einige Überschneidungen in den Bezeichnungen und Abkürzungen der vorhandenen Schriften, die nun bereinigt und vereinheitlicht werden sollen. Die altbekannten Kürzel wie BGV/GUV-V, BGI/GUV-I oder GUV-SI wird es in Zukunft deshalb nicht mehr geben. Die Schriften werden nun vielmehr in vier Kategorien eingeteilt:
- DGUV Vorschriften,
- DGUV Regeln,
- DGUV Informationen und
- DGUV Grundsätze.
Ergänzend hierzu wird auch das Nummerierungssystem neu geordnet. Jede Publikation des „Vorschriften und Regelwerks der DGUV“ erhält eine eigene mehrstellige Kennzahl in den nachfolgend dargestellten Zahlenbereichen:
- 1-99 = DGUV Vorschrift,
- 100 – 199 = DGUV Regel ,
- 200 – 299 = DGUV Information,
- > 300 = DGUV Grundsatz.
Wo die Anzahl der Vorschriften die hundert bereits jetzt übersteigt, benötigt man zusätzliche Ziffern. Diese werden nach einem Bindestrich angefügt, zum Beispiel 100-xxx.
In den neuen Kennziffern wird auch eine inhaltliche Zuordnung zu einem der nachfolgend aufgelisteten 15 Fachbereiche der DGUV sichtbar. Schriften, die einen übergreifenden Charakter haben, behalten als zweite und dritte Ziffer die „00“.
Liste der DGUV-Fachbereiche:
- Bauwesen
- Bildungseinrichtungen
- Energie, Textil, Elektro, Medienerzeugnisse
- Erste Hilfe
- Feuerwehren, Hilfeleistungen, Brandschutz
- Gesundheit im Betrieb
- Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
- Handel und Logistik
- Holz und Metall
- Nahrungsmittel
- Organisation des Arbeitsschutzes
- Persönliche Schutzausrüstungen
- Rohstoffe und chemische Industrie
- Verkehr und Landschaft
- Verwaltung
In den Fachbereichen arbeiten Experten aus Berufsgenossenschaften und Unfallkassen mit Vertretern der Wirtschaft und der Sozialpartner zusammen, um den vorhandenen Bestand der Schriften zu überprüfen oder auch neu erstellte Schriften vor abzunehmen um deren Qualität sicherzustellen. Seit der Umstellung auf das neue System stellt die DGUV eine Transferliste mit den alten und den neu zugeordneten Nummern bereit. In der Übergangsphase können Sie jedoch in der DGUV-Publikationsdatenbank bzw. dem Transferrechner sowohl nach den alten als auch nach den neuen Nummern zu recherchieren.