Von dieser Gesetzesänderung betroffen ist der externe Geschäftsverkehr. D.h., alle schriftlichen Mitteilungen nach außen, wie Rechnungen, Angebote, Auftrags- und Anfragebestätigungen, Bestell- und Lieferscheine oder sonstige Quittungen.
Worum gehts im Detail?
Informationen, die Sie als Kaufmann bislang bereits auf gedruckten Briefen unterbringen mussten, müssen nun in allen sogenannten "Geschäftsbriefen", also auch in e-mails erscheinen.
So muss eine Gesellschaft, die unter die Regelungen des Handelsgesetzbuches fällt, nicht nur die Bezeichnung der Firma im e-mail angeben, sondern auch den Ort ihrer Handelsniederlassung, die Nummer, unter der sie im Handelsregister eingetragen ist und das Handelsgericht, an dem sie eingetragen ist.
Konsequenzen:
Bei Nichtbeachtung droht zum Beispiel einer GmbH ein Zwangsgeld von bis zu 5000 Euro. Dazu kommt für alle Firmen die Gefahr einer Abmahnung wegen unlauteren Wettbewerbs.