Akkreditierung

Der Begriff „Akkreditierung“ ist nach DIN EN ISO/IEC 17011 definiert als „Die Bestätigung durch eine dritte Seite, die formal darlegt, dass eine Konformitätsbewertungsstelle die Kompetenz besitzt, bestimmte Konformitätsbewertungsaufgaben durchzuführen.“ Das Wort Akkreditierung leitet sich aus dem lateinischen accredere = „Glauben schenken“ ab. Akkreditierungen stellen in der jetzigen Zeit sicher, dass einer unabhängigen Prüfung von Produkten, Verfahren, Dienstleistungen oder Systemen hinsichtlich ihrer Qualität und Sicherheit Vertrauen geschenkt werden kann. Akkreditiert werden können Laboratorien, Zertifizierungs- und Inspektionsstellen, Anbieter von Eignungsprüfungen und Referenzmaterialhersteller.  Diese Stellen werden als sogenannte Konformitätsbewertungsstellen bezeichnet. Seit dem 01.01.2010 darf lt. Verordnung (EG) Nr. 765/2008 und dem Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG) jede europäische Nation nur eine einzige Akkreditierungsstelle betreiben. In Deutschland ist dies die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS).