Die Checkliste Haftungsschutz zeigt Ihnen, worauf Sie in Ihrem Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 achten müssen. Dadurch können Sie die Gefahr deliktischer Haftung reduzieren.
Die richtige Anwendung der ISO 9001 kann einen Haftungsschutz bewirken
Nach § 823 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches können Führungskräfte oder Mitarbeiter eines Unternehmens bei der vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung der Rechte anderer direkt haftbar gemacht werden. Im Deliktsrecht wird deshalb auch der Begriff des Organisationsverschuldens verwendet. Um die Gefahr des fahrlässigen Handelns zu verringern, bietet die DIN EN ISO 9001 Abhilfe. Die Norm legt Mindestanforderungen an ein Qualitätsmanagementsystem und damit an das Handeln einer Organisation fest. Folgt ein Unternehmen den Vorgaben der Norm, verringert sich die Gefahr, dass dessen Produkte und Dienstleistungen fehlerhaft sind und damit die Kundenerwartungen und die behördlichen Anforderungen nicht erfüllen. Dazu muss das Unternehmen jedoch überprüfen, ob die zur Umsetzung der Anforderungen der relevanten Normkapitel der DIN EN ISO 9001:2015 getroffenen Festlegungen im Qualitätsmanagementsystem hinreichende Regelungen enthalten. Die Umsetzung der unternehmerischen Sorgfaltspflichten muss nachhaltig sichergestellt sein.
Das Qualitätsmanagementsystem muss die Erfüllung der Pflichtenkreise sicherstellen
Entsteht durch ein fehlerhaft hergestelltes Produkt ein Personen- oder Sachschaden und kann sich der Hersteller nicht vom Vorwurf der Fahrlässigkeit entlasten, dann haftet er nach Deliktsrecht. Zur Orientierung für die Unternehmen haben die Gerichte als Leitlinien Pflichtenkreise definiert und dezidierte Sorgfaltspflichten konkretisiert, denen somit ein Unternehmen nachkommen muss:
- Konstruktions- und Planungspflicht
- Fabrikationspflicht
- Beteiligten- und Zuliefererpflicht
- Instruktionspflicht
- Produktbeobachtungspflicht
- Betriebsorganisationspflicht
- Personalpflicht
Kann sich ein Unternehmen auf die Einhaltung der Norm berufen, kommt diesem der entscheidende Vorteil zu Gute, die allgemein anerkannten Regeln der Technik befolgt zu haben. Vor Gericht wird in diesem Fall nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises in der Regel davon ausgegangen, dass der Hersteller sorgfältig gehandelt hat und deshalb keine Fahrlässigkeit vorliegt. Die Checkliste Haftungsschutz zeigt Ihnen deshalb, an welchen Stellen des Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001 Sie tätig werden müssen. Sie können damit die Gefahr deliktischer Haftung reduzieren. So bietet Ihnen Ihr Qualitätsmanagement realen Nutzen im Rahmen eines Risikomanagements. Sie schaffen daher dem Unternehmen und dessen Beschäftigten einen echten Mehrwert.