Bislang waren 20 staatliche und privatwirtschaftliche Akkreditierungsstellen mit der Aufgabe der Akkreditierung in Deutschland betraut.
Aufgrund der europäischen Anforderung der Verordnung (EG) Nr. 765 / 2008, bis zum 1. Januar 2010 eine einzige nationale Akkreditierungsstelle zu errichten, erfolgte die Verabschiedung des Akkreditierungsstellengesetzes, welches die Errichtung einer einzigen nationalen Akkreditierungsstelle in Deutschland vorsieht.
Mit der Gründung der DAkkS wurden diesen Anforderungen nun entsprochen und die Erfahrungen und Kompetenzen der bisherigen Akkreditierungsstellen wurden in der DakkS GmbH gebündelt.