Benennung Qualitätsmanagementbeauftragter

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Beschreibung

Die Benennung Qualitätsmanagementbeauftragter ist ein wichtiger Baustein für den Erfolg der Einführung und Aufrechterhaltung eines nachhaltigen Qualitätsmanagementsystems.

Die Normforderung nach der Benennung Qualitätsmanagementbeauftragter haben viele Chefs missverstanden

Bereits in den ersten Ausgaben der DIN EN ISO 9001 bestand die Forderung für ein Qualitätsmanagementsystem einen Beauftragten der Leitung zu benennen. Im Alltagssprachgebrauch wurde daraus der Qualitätsmanagementbeauftragte (QMB). Viele Unternehmenschefs leiteten daraus die Logik ab, dass sie aufgrund dieser Forderung nicht mit der Verantwortlichkeit für das Qualitätsmanagementsystem „belastet werden“. Der Norm ging es jedoch darum, dass es für wichtige Aspekte im Qualitätsmanagement einen „Kümmerer“ gibt, der als Ansprechpartner für die Prozessverantwortlichen oder Abteilungsverantwortlichen zur Verfügung steht und die wichtigen Informationen an die letztendlich verantwortliche Stelle, die obersten Leitung, weiterleitet.

Benennung Qualitätsmanagementbeauftragter
© Know-NOW GmbH

Auch ohne Normforderung ist die Benennung Qualitätsmanagementbeauftragter wichtig

Um diesem Missverständnis entgegenzuwirken, wird die Rolle des Beauftragten der obersten Leitung in der DIN EN ISO 9001:2015 nicht mehr explizit gefordert. Die in der vorherigen Revision den Beauftragten der obersten Leitung zugeordneten Aufgaben sind auch in der aktuellen Norm noch vorhanden.  Sie wurden jedoch nun direkt der obersten Leitung zugeordnet. Die Chefs übernehmen diese Aufgaben nicht mit wehenden Fahnen. Daher würde ohne einen Qualitätsbeauftragten ein zentraler Ansprechpartner für die Fragestellungen des Qualitätsmanagements im Unternehmen oder auch externe Zertifizierungsangelegenheiten fehlen. Die interne und externe Kommunikation würde erschwert.

Die Benennung eines Qualitätsbeauftragten ist nun eine freie unternehmerische Entscheidung

In der Vergangenheit konnten sich viele Qualitätsbeauftragte, wenn die Frage der Notwendigkeit jener Position angesprochen wurde, nur darauf berufen, dass sie durch die DIN EN ISO 9001 autorisiert wurden. Entscheidet sich die oberste Leitung weiterhin für die Implementierung dieser Rolle, dann ist dies eine freie unternehmerische Entscheidung. Die Abwägung von Kosten und Nutzen ist dabei entscheidend. Auf diese Weise ist der Qualitätsmanagementbeauftragte nicht mehr das notwendige Übel, sondern es entstehen starke QMB-Funktionen. Diese Vorlage zur Benennung Qualitätsmanagementbeauftragter enthält die typischerweise vorhandenen Aufgaben, die Qualitätsbeauftragte zu erfüllen haben. Sie nennt darüberhinaus die dazu notwendigen Befugnisse. Denn, laut DIN EN ISO 9001:2015 sind diese innerhalb der Organisation bekanntzumachen. Nutzen Sie diese Vorlage und vermeiden Sie damit unnötiges „Kompetenzgerangel“.