Nachdem die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) seit 2002 in nahezu unveränderter Form für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit gesorgt hat, soll diese neu gefasst werden. Neben den inhaltlichen Neuerungen stellt die Umbenennung der Verordnung eine offensichtliche Änderung dar. Der neue Titel lautet „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und dem Betrieb von Anlagen“ (Arbeitsmittel- und Anlagensicherheitsverordnung – ArbmittV).
Die wesentlichen Ziele der inhaltlichen Änderungen sind
- die Beseitigung der inzwischen deutlich gewordenen rechtlichen und fachlichen Mängel,
- eine stringente Umsetzung des EU- Rechts,
- Kostensenkung durch Vermeidung von Bürokratiekosten,
- die Beseitigung von redundanten Regelungen (insbesondere beim Explosionsschutz und bei der Prüfung von Arbeitsmitteln),
- die verbesserte Verzahnung mit anderen Rechtsvorschriften und
- die Erleichterung der Anwendbarkeit durch die Arbeitgeber.
Nachdem bis Anfang Juli 2013 Stellungnahmen abgegeben werden konnten, erfolgt nun unter der Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) die abschließende Neugestaltung und Veröffentlichung der neuen Verordnung. Der seit 2013 vorliegende Referentenentwurf samt Begründung und weiteren Erläuterungen kann unter der nachfolgenden Internetadresse abgerufen werden:
Wichtige Änderungen gegenüber der Betriebssicherheitsverordnung.