QSV (Qualitätssicherungsvereinbarung)

Eine Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) ist eine vertragliche Zusatzvereinbarung zwischen Kunde (Abnehmer) und Lieferant, die Qualitätsanforderungen verbindlich konkretisiert. Sie ergänzt typischerweise den Rahmenvertrag, die AGB, Spezifikationen, Zeichnungen und/oder Lasten-/Pflichtenhefte. Zweck einer QSV ist es, Missverständnisse zu vermeiden, Risiken in der Lieferkette zu reduzieren und klare Regeln dafür zu schaffen, wie Qualität geplant, nachgewiesen, überwacht und bei Abweichungen gesteuert wird. Damit wird die QSV zu einem zentralen Baustein im Lieferantenmanagement, insbesondere wenn Bauteile, Dienstleistungen oder Prozesse qualitätskritisch sind.

Anwendungsfälle: Unter diesen Umständen ist eine QSV sinnvoll oder üblich

Eine QSV ist besonders sinnvoll, wenn Qualitätsrisiken oder regulatorische Erwartungen hoch sind oder wenn die Lieferkette komplexer wird. Typische Anwendungsfälle sind:

  • Neulieferanten oder neue Produkte/Prozesse (Anlauf-/Serienfreigabe, Ramp-up)
  • Sicherheits-, funktions- oder compliance-kritische Produkte (z. B. Automotive, Medizintechnik, Luftfahrt, kritische Infrastruktur-Zulieferungen)
  • Spezielle Prozessanforderungen (z. B. Wärmebehandlung, Schweißen, Beschichtungen, Software/Embedded)
  • Häufige Reklamationen/Abweichungen oder volatile Prozesse
  • Outsourcing von Prüf- oder Fertigungsschritten, Unterlieferantenketten
    In der Praxis ist die QSV ein Instrument, um Erwartungen nicht nur technisch (Spezifikation), sondern auch organisatorisch und prozessual zu regeln: Wer prüft was, wann, wie wird dokumentiert, wie wird eskaliert, und wie werden Änderungen gesteuert?
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Eine Qualitätssicherungsvereinbarung betrifft B2B-Geschäfte

Während sich B2C-Geschäfte an Endverbraucher richten und weitgehend im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt sind, unterliegen Geschäfte zwischen Unternehmen zusätzlich dem Handelsgesetzbuch (HGB). Unterschiede finden sich konkret zum Beispiel bei den Rügefristen für mangelhafte Lieferungen. So müssen offene Mängel unverzüglich im Beisein des Lieferanten gerügt werden, sonst erlischt das Recht auf Nachbesserung. Andere Regelungen, wie zum Beispiel der Umfang der Gewährleistung sind im Bereich B2B dispositives Recht und können daher durch Vereinbarungen zwischen Verkäufer und Käufer eingeschränkt oder auch ganz ausgeschlossen werden.

Zur Vermeidung von Unsicherheiten verwenden viele Unternehmen Regelungen zu diesen Aspekten in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Daneben sind auch die Spezifikationen mit den Qualitätsmerkmalen für Produkte oder Dienstleistungen in den Kauf-, Werk- oder Werklieferverträgen festzulegen. Verfahrensvorgaben finden sich typischerweise in den Qualitätssicherungsvereinbarungen (QSV), welche zum Beispiel Aspekte der Lieferantenüberwachung oder -entwicklung beinhalten.

Neben der Haftung aufgrund vertraglicher Vereinbarungen darf jedoch die außervertragliche Haftung, wie zum Beispiel im Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) festgelegt, nicht vergessen werden.

Typische Inhalte einer QSV

Eine gute QSV ist strukturiert und eindeutig. Häufig enthaltene Regelungsblöcke sind:

  • Geltungsbereich & Begriffe: Produkte/Teile, Standorte, Prozesse, Unterlieferanten; Definitionen (Fehlerklassen, kritische Merkmale etc.)
  • Qualitätsanforderungen & Nachweise: Spezifikationen, Normen, Prüfmerkmale, Prüfpläne, Messmittel, Prüfmittelüberwachung, Erstbemusterung/Erstmuster, Fähigkeitsnachweise (z. B. Prozess-/Maschinenfähigkeit)
  • Dokumentation & Rückverfolgbarkeit: Aufbewahrungsfristen, Prüfprotokolle, Chargen-/Loskennzeichnung, Rückverfolgbarkeitslevel, Serien-/Chargenfreigaben
  • Änderungsmanagement: Meldepflichten, Freigabeprozesse bei Prozess-, Material-, Werkzeug-, Standort- oder Unterlieferantenwechsel; Umgang mit Abkündigungen
  • Abweichungen & Reklamationen: Sperrung, Sortieraktionen, 8D-Berichte, Fristen, Ursachenanalyse, Wirksamkeitsprüfung, Kostenzuordnung (z. B. Prüf-/Sortier-/Rückrufkosten)
  • Audits & Bewertungen: Kunden-/Prozessaudits, Lieferantenaudits, Kennzahlen (PPM, Reklamationsquote, Termintreue), Review-Zyklen
  • Logistik- und Verpackungsanforderungen (optional): Kennzeichnung, Transport-/Lagerbedingungen, Sauberkeit, ESD, Feuchtigkeitsschutz
    Der Kern ist: Die QSV beschreibt die Spielregeln des Qualitätsmanagements zwischen den Parteien – nicht nur das „Was“ (Anforderungen), sondern vor allem das „Wie“ (Prozesse und Verantwortlichkeiten).

Rollen, Verantwortlichkeiten und Schnittstellen zwischen Einkauf und QM

In vielen Unternehmen scheitern QSVs weniger am Inhalt als an unklaren Zuständigkeiten. Bewährt hat sich:

  • Einkauf verantwortet die kommerzielle Einbindung (Vertragswerk, Durchsetzbarkeit, Eskalation, Lieferantenbeziehung, Kostenregelungen).
  • QM/Qualitätswesen verantwortet die fachliche Ausgestaltung (Prüf- und Nachweisanforderungen, Abweichungsprozesse, Auditprogramm, Freigaben).
  • Produktion/Entwicklung/Logistik liefern Input zu kritischen Merkmalen, Prozessrisiken, Verpackung/Transport und Änderungsbedarf.
    Wichtig ist eine klare Schnittstelle: Wer gibt die QSV frei, wer verhandelt welche Passagen, und wie wird sichergestellt, dass Anforderungen operativ umgesetzt werden (z. B. Prüfplanung, Wareneingang, Lieferantenentwicklung)?
    Eine QSV ist dann wirksam, wenn sie nicht nur unterschrieben, sondern im Alltag in Prozesse, Prüfpläne, Wareneingangsstrategie und Reklamationsworkflow integriert ist.

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Häufige Fragen zur QSV (Qualitätssicherungsvereinbarung)

Was ist eine Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV)?
Eine Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) ist eine vertragliche Zusatzvereinbarung zwischen Kunde und Lieferant, die Qualitätsanforderungen und Nachweispflichten verbindlich regelt. Sie ergänzt Spezifikationen, Zeichnungen und Einkaufsbedingungen und definiert u. a. Prüf- und Freigabeprozesse, Dokumentationspflichten, Reklamationsabläufe sowie Regeln für Änderungen.
Wann sollte eine QSV eingesetzt werden?
Eine QSV ist besonders sinnvoll bei qualitätskritischen Produkten, neuen Lieferanten, neuen Produktionsprozessen oder erhöhten Risiken in der Lieferkette. Auch bei häufigen Abweichungen, komplexer Rückverfolgbarkeit oder strengen Kunden- und Regulatorik-Anforderungen hilft eine QSV, Erwartungen eindeutig festzulegen und Konflikte im Reklamationsfall zu vermeiden.
Welche Inhalte gehören typischerweise in eine QSV?
Typische Inhalte sind Geltungsbereich, Qualitätsanforderungen und Prüfmerkmale, Prüf- und Nachweisführung (z. B. Prüfpläne, Erstbemusterung), Rückverfolgbarkeit, Aufbewahrungsfristen, Änderungsmanagement (Material/Prozess/Standort), Audit- und Reporting-Regelungen sowie Reklamations- und Eskalationsprozesse inklusive Fristen und Verantwortlichkeiten.
Wer ist im Unternehmen für eine QSV verantwortlich – Einkauf oder Qualitätsmanagement?
In der Praxis ist die QSV eine gemeinsame Aufgabe: Der Einkauf verantwortet die vertragliche Einbindung und die kommerzielle Durchsetzung, während das Qualitätsmanagement die fachlichen Qualitäts- und Nachweisanforderungen definiert. Erfolgreich ist eine QSV, wenn beide Bereiche abgestimmt vorgehen und die Anforderungen in operative Prozesse (z. B. Wareneingang, Prüfplanung, Reklamationsmanagement) überführt werden.
Wie unterstützt die Know-NOW GmbH bei der Erstellung und Einführung einer QSV?
Die Know-NOW GmbH unterstützt mit praxiserprobten Vorlagen, strukturierten Vorgehensmodellen und Beratung zur risikobasierten Ausgestaltung Ihrer QSV. Wir helfen bei der Auswahl angemessener Anforderungen, der klaren Formulierung von Pflichten und Nachweisen, der Abstimmung zwischen Einkauf und QM sowie der Integration in Ihr Lieferantenmanagement, sodass die QSV im Alltag wirksam ist und im Audit belastbar nachgewiesen werden kann.