Der Handlungsleitfaden "Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz" der Arbeitsschutzverwaltung NRW beschreibt die sieben Schritte der Gefährdungsbeurteilung
und ihre Dokumentation sehr anschaulich: 1. Vorbereiten, 2. Ermitteln, 3. Beurteilen, 4. Festlegen, 5. Durchführen, 6. Überprüfen, 7. Fortschreiben. Die Gesetzestexte des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) sowie Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) und eine Auswahl wichtiger staatlicher Arbeitsschutzvorschriften geben weitere Hintergrundinformationen. Kopiervorlagen runden den Leitfaden ab.