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Interessierte Parteien können über Wohlergehen eines Unternehmens entscheiden. Nehmen Firmen die interessierten Parteien nicht ernst, gehen sie ein großes Risiko ein. Wichtig ist deshalb zu erkennen, welche interessierten Parteien relevant sind und welche Chancen und Risiken mit ihnen verbunden sind. Interessierte Parteien werden in der englischen Version als „interested parties“ bezeichnet und in der Wirtschaft hat sich sprachenübergreifend der Begriff „Stakeholder“ etabliert. Die zentrale Frage zur Bestimmung der interessierten Parteien lautet: Wer stellt welche Anforderungen an die Organisation? Interessierte Parteien finden sich sowohl innerhalb des Unternehmens (Inhaber, Mitarbeiter, Betriebsrat usw.) als auch extern (Banken, Behörden, Verbände, Kunden, externe Anbieter usw.). Ein Faktor zur Identifikation von relevanten internen wie externen Stakeholdern ist deren „Machtpositionen“, d.h. die Möglichkeit Einfluss auf das Unternehmen auszuüben.
Interessierte Parteien sind in der „High Level Structure“ (HLS) verankert
Den Begriff der interessierten Partei finden wir in allen modernen Managementsystemen, da dieser im Annex SL über die „High Level Structure“ (HLS) verankert ist. Seit 2012 definiert der Annex SL Vorgaben für alle Managementsystemnormen und die einheitlichen Anforderungen an die interessierten Parteien finden wir im Abschnitt 4 bzw. 4.2. Eine interessierte Partei ist lt. ISO eine Person oder eine Anspruchsgruppe, welche Einfluss auf die Organisation nehmen kann oder von der Organisation objektiv bzw. subjektiv beeinflusst wird.
Interessierte Parteien sind direkt oder indirekt mit der Leistung bzw. dem Erfolg einer Organisation verbunden. Aufgrund der (unterschiedlich) wichtigen Bedeutung für den Erfolg einer Organisation sollten diese unbedingt berücksichtigt werden. Interessierte Parteien können
- einen Einfluss auf Tätigkeiten oder Entscheidungen der Organisation ausüben,
- von Tätigkeiten oder Entscheidungen der Organisation beeinflusst werden oder
- sich von Tätigkeiten oder Entscheidungen der Organisation beeinflusst fühlen.
Art und Anzahl der interessierten Parteien variiert je nach Unternehmen stark
Aufgrund unterschiedlicher Faktoren kann es keine allgemeine und alles umfassende Liste von Stakeholdern geben, die für alle Unternehmen gilt. Die Ermittlung und Bestimmung der entsprechenden interessierten Parteien sollte im Kreis der Mitglieder der (obersten) Leitung bzw. der relevanten Bereichs- und Prozessverantwortlichen erfolgen und regelmäßig stattfinden. Es sollten sowohl interne als auch externe Stakeholder mit den relevanten Anforderungen berücksichtigt werden. Der Begriff „Anforderung” beinhaltet Bedürfnisse und Erwartungen externer und interner Stakeholder, regulatorische verpflichtende Anforderungen (d.h. rechtliche Anforderungen).
Die ISO 9001:2015 fordert, dass Sie Ihre relevanten interessierten Parteien bestimmen. Aus der anfänglich erstellten umfassenden Liste sollten Sie diejenigen Stakeholder herausfiltern, die für Ihr Unternehmen und damit für das QM-System wichtig und aufgrund deren Anforderungen relevant sind. Es empfiehlt sich daher, Kategorien von Stakeholdern festzulegen und ihre entsprechenden Anforderungen zu dokumentieren. Damit die Erfüllung der Anforderungen relevanter interessierter Parteien sichergestellt wird, müssen die im QM-System notwendigen Änderungen erfolgen.