Alkoholmissbrauch
Laut Unfallverhütungsvorschrift dürfen sich Versicherte durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können. Trotzdem wird der Griff zur Flasche und zu Hochprozentigem in Unternehmen immer mehr zum Problem. Die Gründe warum Unternehmen und Führungskräfte sich der Problematik annehmen müssen, liegen in ihrer Fürsorgepflicht, d.h. in der Verantwortung, die Vorgesetzte für ihre Beschäftigten haben und der Kostengefahr, die durch Alkoholmissbrauch im Unternehmen entsteht.
Sie finden in unserer Datenbank Vorlagen und Musterdokumente, die Ihnen die Umsetzung Ihrer Pflichten im Sinne des Unternehmens aber auch des Mitarbeiters erleichtern.
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