Aushangpflichtige Gesetze
Jedes Unternehmen, das Personal beschäftigt, ist gesetzlich dazu verpflichtet, den Beschäftigten bestimmte Gesetze und Vorschriften öffentlich zugänglich zu machen, um sie über ihre Rechte und Pflichten zu informieren. Da dies üblicherweise durch Aushang im Betrieb erfolgt, entstand die Bezeichnung „aushangpflichtige Gesetze“. Es sind mindestens diejenigen Gesetze auszuhängen, in deren Schutzbereich die jeweiligen Beschäftigte fallen. Verletzt ein Arbeitgeber die Aushangpflichten, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Die Muster und Vorlagen dieser Kategorie helfen Ihnen dabei, die aushangpflichtigen Gesetze zu identifizieren, um dieser Pflicht nachzukommen.
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