Betriebsvereinbarung
Betriebsvereinbarungen sind privatrechtliche Verträge, die zwischen einem Arbeitgeber und der Vertretung der Arbeitnehmerschaft (Betriebsrat) geschlossen werden. Im öffentlichen Dienst werden vergleichbare Vereinbarungen zwischen Personalrat und Dienststelle als Dienstvereinbarung bezeichnet. Gegenstand einer Betriebsvereinbarung können alle materiellen bzw. formellen Arbeitsaspekte mit betrieblichem Bezug sein. Begrenzt wird der Regelungsbereich einer Betriebsvereinbarung ggf. durch den Vorrang von Tarifverträgen und durch höherrangiges Recht, wie beispielsweise dem Gleichbehandlungs- oder dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Mit Betriebsvereinbarungen lassen sich einheitliche Bedingungen für den Betrieb schaffen, was für den Arbeitgeber als auch für die Arbeitnehmer von Vorteil sein kann. Da eine Betriebsvereinbarung unmittelbar und zwingend für alle Betriebsangehörigen im Sinne des § 5 BetrVG wirkt, werden arbeitsbezogene Konflikte entschärft bzw. von vornherein vermieden und das Betriebsklima wird positiv beeinflusst.
Diese Rubrik bietet vorformulierte Muster für wichtige Themen, die Sie mittels Betriebsvereinbarung regeln können.
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