Gefahr- und Arbeitsstoff
Gefahrstoffe sind Stoffe oder Gemische, die sowohl bei der Herstellung als auch beim Einsatz den Menschen oder die Umwelt schädigen können. Dazu zählen nach § 3 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) z.B. gefährliche Stoffe und Gemische, Stoffe, Gemische und Erzeugnisse, die explosionsfähig sind, Stoffe, Gemische und Erzeugnisse durch die bei der Herstellung oder Verwendung gefährliche Stoffe entstehen oder freigesetzt werden und viele weitere.
Nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 GefStoffV ist „gefährlich“ in 15 Eigenschaften definiert, wie z.B.: „Explosionsgefährlich, brandfördernd, hochentzündlich, giftig, gesundheitsschädlich, ätzend, erbgutverändernd, umweltgefährlich“.
Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, die Beschäftigten Ihres Betriebes auch über alle Gefährdungen durch Gefahrstoffe zu unterrichten. Dies kann oder muss durch eine Betriebsanweisung, durch eine Arbeitsplatzkennzeichnung, oder eine Unterweisung erfolgen.
Zu Ihrer Unterstützung bei diesen Aufgaben finden Sie bei der Know-NOW GmbH z.B. eine Vorlage für ein Gefahrstoffkataster und weitere Arbeitshilfen zu diesem Thema.
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