Privathaushalte müssen, wie bereits bekannt, Rundfunkgebühren an die GEZ bezahlen, wenn sie Radios oder Fernsehgeräte benutzen. Auch für Freiberufler oder Selbstständige trifft dies zu. Beispiel: Beruflich bzw. für die Firma genutzte Fahrzeuge.
Neuerdings müssen Freiberufler oder Selbstständige die o.g. Gebühr bereits entrichten falls diese internetfähige Personal Computer oder Handys benutzen und bisher kein "dienstliches" Radio oder Fernsehgerät angemeldet haben.