Mit der Software-Inventarliste vermeiden Sie Über- und Unterlizensierungen bei der Nutzung von Fremdsoftware.
Die Gefahr von Über- und Unterlizensierungen kennen und meiden
Viele Betriebe nutzen die Tools von Softwarehäusern für ihre Unternehmensprozesse und ihr Alltagsgeschäft. In der Regel ist es aber nicht so, dass Käufer mit einer solchen Software uneingeschränkte Nutzungsrechte erwerben. Stattdessen bieten die meisten Softwarehäuser lediglich eine eingeschränkte Nutzung ihrer Produkte an, die nach konkreten Lizenzkriterien eindeutig geregelt sind. Unternehmen müssen die Nutzungsrechte, die sie mit dem Kauf eines bestimmten Produkts erwerben, daher genau kennen. Ansonsten passiert es leicht, dass eine Unterlizensierung vorliegt und die Software nicht gemäß der Nutzungsrechte eingesetzt wird. Das hat im schlimmsten Fall hohe Strafzahlungen zur Folge. Ebenso kann es passieren, dass Lizensierungen und Nutzungsrechte gekauft werden, die gar nicht benötigt werden. Durch eine solche Überlizensierung werden Unternehmensressourcen verschwendet, die anderweitig sinnvoller genutzt werden könnten.
Das bietet Ihnen die Software-Inventarliste
Die Software-Inventarliste ist ein nützliches Werkzeug im Bereich Lizenzmanagement. Sie hilft dabei, die für den Einsatz von Software nötigen Lizenzen und Nutzungsrechte zu ermitteln und hierdurch Unter- und Überlizensierungen zu vermeiden. Zu diesem Zweck werden die in einem Unternehmen vorhandenen Lizenzen mit dem tatsächlichen Bedarf in den Betriebsprozessen abgeglichen. Hierdurch stellt die Unternehmensführung schnell und mühelos fest, ob sie für ein bestimmtes Einsatzfeld noch Nutzungsrechte benötigt, beziehungsweise ob Lizenzen vorhanden sind, die man garnicht braucht. Entsprechend können Sie benötigte Lizenzen zusätzlich erstehen und durch den Abbau unnötiger Lizenzen Geld sparen.
Der Einsatz der Software-Inventarliste im eigenen Unternehmen
Es ist sinnvoll, dass alle im Unternehmen Beschäftigten, die mit Fremdsoftware arbeiten, mit der Software-Inventarliste vertraut sind. Hierdurch können sie selbständig erkennen und reagieren, wenn überschüssige Lizenzen vorliegen oder ein weiterer Bedarf besteht. Prinzipiell sollte es aber einen zentralen Verantwortlichen geben, der die vorhandenen mit den benötigten Nutzungsrechten abgleicht und gegebenenfalls reagiert. Da sich der Einsatz von Software im Laufe der Jahre ändern kann, sollte ein solcher Abgleich in regelmäßigen Abständen erfolgen. Verhindern Sie Über- und Unterlizensierungen in Ihrem Betrieb und setzen Sie die Software-Inventarliste ein.