Die Nutzung der Arbeitsanweisung Abfalltrennung Gewerbeabfall hat viele Vorteile. Angefangen bei der Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung bringt diese zusätzlich eine Reduzierung der Kosten sowie Motivation der Beschäftigten für den Umweltschutz.
Die Abfalltrennung Gewerbeabfall ist wichtig, denn gut sortiert heißt gut gespart und nichts riskiert
Die Abfalltrennung Gewerbeabfall ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und jedes Unternehmen ist dafür verantwortlich den selbst erzeugten Abfall auf den vorgeschriebenen Wegen zu entsorgen. In den Unternehmen sind in der Regel immer die Anforderungen aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sowie die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) umzusetzen. Eine Missachtung der Gesetze ist nicht nur umweltschädlich, sondern auch widerrechtlich. Dies kann im Ernstfall zu empfindlichen Geldstrafen führen. Somit ist es auch für Unternehmen äußerst wichtig, sich mit dem Thema Abfalltrennung zu beschäftigen. Sowohl im Sinne der Umwelt, als auch des Gesetzes. Ein zweiter wichtiger Faktor ist, dass es kostengünstiger ist Abfälle zu sortieren, da Wertstoffe weniger Gebühren kosten und in vielen Fällen sogar Erlöse einbringen können.
Die Trennung von Abfällen erfordert auch ein Verständnis der Begrifflichkeiten
Der Begriff Abfalltrennung Gewerbeabfall ist in der Regel nicht mit den Produktionsabfällen aus Industriebetrieben gleichzusetzen, die Übergänge sind jedoch fließend. Produktionsrückstände können sich ganz ähnlich wie sogenannte Siedlungsabfälle (Hausmüll) zusammensetzen. In der Regel sind diese aber branchenspezifisch zusammengesetzt. Sehr oft dominiert bei den Produktionsabfälle eine Fraktion, weshalb dann sogenannte Monoabfälle vorliegen. Diese sind zur Vermeidung von Abfällen möglichst firmenintern im Kreislauf zu führen. Erst wenn dies nicht machbar ist, sind Produktionsabfälle zu verwerten oder thermisch behandeln zu lassen und dann zu beseitigen. Für die Handhabung solcher Abfälle sollte bei Bedarf eine spezifische Arbeitsanweisung erstellt werden.
Diese Hilfe leistet die Arbeitsanweisung Abfalltrennung Gewerbeabfall
Diese Arbeitsanweisung beschreibt, wie mit den in Produktion und Verwaltung anfallenden Gewerbeabfällen (gewerblicher Siedlungsabfall) zu verfahren ist, bzw. nach welchen Kriterien diese Abfälle zu trennen sind. Dazu werden in einer Tabelle in einer Spalte die typischen Abfallarten aufgelistet. Dem gegenüber stehen für jede Abfallart wichtige Hinweise zur Durchführung der Abfallentsorgung. Dies bezieht sich auf die Stoffbestimmung, deren Kennzeichnung sowie die Tätigkeiten, welche bei der Trennung, Lagerung und Entsorgung durchzuführen sind. Weitere Hinweise zur Nutzung dieser Arbeitsanweisung erläutern die Abfallarten, die nach der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) zu trennen sind.