Arbeitsschutzmanagement
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Arbeitgeber für einen präventiven Arbeitsschutz zu sorgen, indem er die erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen trifft, überprüft und an sich ändernde Gegebenheiten anpasst. Zu diesem Zweck muss er laut § 3 ArbschG eine geeignete betriebliche Arbeitsschutzorganisation schaffen und die Arbeitssicherheit sowie den Gesundheitsschutz in die betrieblichen Strukturen integrieren. Damit verpflichtet das Arbeitsschutzgesetz ein Unternehmen indirekt zur Einführung eines Arbeitsschutzmanagements bzw. Arbeitsschutzmanagementsystems (AMS). Zur Unterstützung der Unternehmen hat die Internationale Arbeitsorganisation (IAO = International Labour Organisation – ILO) einen Leitfaden zur freiwilligen Einführung eines AMS verabschiedet. Mittlerweile bildet die ISO 45001 den internationalen Standard eines Managementsystems für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (SGAMS) ab.
Die Arbeitshilfen dieser Kategorie unterstützen bei der Implementierung eines wirksamen Arbeitsschutzmanagements in der Organisation.
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