Ersthelfer
Jeder Betrieb ist gesetzlich verpflichtet Beschäftigte zu Ersthelfern ausbilden zu lassen. Die Anzahl richtet sich dabei nach der Betriebsgröße und dem Unfallrisiko. Die ausgewählten Personen müssen einen entsprechenden Erste-Hilfe-Kurs besucht haben und diesen alle zwei Jahre auffrischen.
Der Aufgabenbereich umfasst die Versorgung kleinere Verletzungen, die Notrufaktivierung, das Absichern der Unfallstelle und die Dokumentierung in einem Verbandbuch sowie die Kontrolle der Vollständigkeit des Verbandskastens. Achtung neu: DIN-Normen 13157 und 13169.
Als Arbeitgeber können Sie frei wählen, wer künftig als Ersthelfer eingesetzt werden soll. Es gilt die sogenannte Unterstützungspflicht der Beschäftigten im Betrieb. Es ist aber von Vorteil vorab zu prüfen, wer dafür geeignet ist und den Überblick zu behalten.
Die Know-NOW GmbH hat im Zusammenhang mit den Ersthelfern vorformulierte Arbeitshilfen für im Angebot.
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