Diese Arbeitshilfe CE-Erklärung Checkliste verschafft einen Überblick, ob eine von der Maschinenrichtlinie geforderte Erklärung korrekt ausgestellt ist.
Die CE-Erklärung Checkliste stellt die relevanten Kontrollfragen
Mit dem Anbringen der CE-Kennzeichnung an einem Produkt erklärt der verantwortliche Hersteller oder sein Bevollmächtigter dessen Konformität. Dies bedeutet, dass das Produkt allen anzuwendenden Gemeinschaftsvorschriften entspricht und die vorgeschriebenen Verfahren erfolgreich durchgeführt sind. Dies umfasst zum Beispiel die Gefährdungsanalyse mit Risikobewertung und Überprüfung der Konformität mit den harmonisierten Normen. Diese Verpflichtungen gelten für alle Hersteller innerhalb und außerhalb der EU, die ihr Produkt auf dem europäischen Binnenmarkt in Verkehr bringen möchten. Da jedoch immer noch viele Missverständnisse und Irrtümer über die Ausstellung und des CE-Zeichens kursieren, ist eine Kontrolle der Dokumente durch den Importeur, Händler oder Abnehmer unverzichtbar.
Der Unterschied zwischen Konformitätserklärung und Einbauerklärung ist signifikant
Im Rahmen des Konformitätsbewertungsverfahrens verpflichtet die EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG alle Hersteller von Maschinen, EG-Konformitätserklärungen auszustellen, bevor sie ihre vollständige Maschine in Verkehr bringen. Analog dazu ist eine Einbauerklärung auszustellen, sobald Hersteller eine unvollständige Maschine in Verkehr bringen. Die beiden Erklärungen unterscheiden sich wie folgt:
- Maschine: Gesamtheit miteinander verbundener Komponenten von denen mindestens eine beweglich ist und die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind. Sie besitzen einen Antrieb der nicht unmittelbar die Kraft von Menschen oder Tieren nutzt.
- Unvollständige Maschine: Diese ist ausschließlich dazu bestimmt, in andere Maschinen oder in andere unvollständige Maschinen oder Ausrüstungen eingebaut oder mit ihnen zusammengefügt zu werden.
Auf diese Weise hilft die CE-Erklärung Checkliste dem Anwender
Zur grundlegenden Orientierung enthält die CE-Erklärung Checkliste Hinweise zur Abgrenzung der Begriffe und zu deren Anwendung. Für die beiden Fälle CE-Konformitätserklärung und Einbauerklärung enthält die Arbeitshilfe zwei Tabellen mit dem folgenden Format:
- Checkpunkte mit den zustellenden Fragen
- Bewertung der Erfüllung mit „J, N“
- Maßnahmen, die zur Herstellung der Rechtssicherheit zu treffen sind
Die Checkpunkte beziehen sich auf die jeweiligen Anforderungen, die die Maschinenrichtlinie an die CE-Konformitätserklärung bzw. Einbauerklärung stellt.