Die datenschutzrechtliche Verpflichtung sollte schriftlich erfolgen
- Formular Datenschutzrechtliche Verpflichtung
- Anlage 1: Merkblatt zum Datenschutz
- Anlage 2: Auszüge aus wichtigen datenschutzrechtlichen Regelwerken
- Hinweise zur Nutzung der Vorlage Datenschutzrechtliche Verpflichtung
Die Vorlage datenschutzrechtliche Verpflichtung ist so gestaltet, dass die Belehrung über die sich ergebenden Pflichten für das Personal möglichst gut nachvollziehbar ist. Die Beschäftigten müssen verstehen, welche Tätigkeiten in der betrieblichen Praxis datenschutzrelevant sind und warum in der täglichen Arbeit Maßnahmen zur Umsetzung der Vorgaben beachtet werden müssen.
Die Verpflichtung betrifft einen weiten Kreis an Personen
Die Beschäftigten eines Verantwortlichen oder eines Auftragsverarbeiters dürfen personenbezogene Daten nur dann verarbeiten, wenn der Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter diese damit beauftragt. Eine Ausnahme liegt vor, wenn eine gesetzliche Regelung die Verarbeitung dieser Daten verlangt. Die Voraussetzung für die Zulässigkeit der Verarbeitung durch das Personal eines Unternehmens, eines Vereins, eines Verbands, eines Selbstständigen oder einer Behörde ist, dass dieses für diese Tätigkeit sensibilisiert sind. Aufgrund des hohen Aufwands bleibt die Sensibilisierung der Beschäftigten für den Datenschutz jedoch häufig auf der Strecke. Mit Hilfe dieser Vorlage zur datenschutzrechtlichen Verpflichtung können Sie Ihre Mitarbeiter ohne zu viel Arbeit zu investieren gesetzeskonform auf das Datengeheimnis verpflichten und die sich daraus ergebenden Anforderungen an die Datensicherheit und den Datenschutz befolgen. Übrigens: Der Kreis der auf das Datengeheimnis zu verpflichtenden Personen ist aufgrund der Bedeutung dieser Vorschrift weit auszulegen. Zum Beispiel sind auch Auszubildende, Praktikanten, Zeitpersonal und ggf. sogar freie Mitarbeiter zu berücksichtigen.