Abmahnung arbeitsrechtlich
Die Abmahnung ist als Instrument im Bereich der Dauerschuldverhältnisse in § 314 BGB definiert. Nach dessen Abs. 2 ist eine Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. Besondere Umstände können jedoch die sofortige Kündigung rechtfertigen. Eine arbeitsrechtliche Abmahnung hat wichtige Funktionen: Sie ist die arbeitsrechtliche „gelben Karte“ und soll Mitarbeiter auf den „Pfad der Arbeitstugend“ zurückzubringen. Sie dokumentiert einen Pflichtverstoß und sollte schriftlich erteilt und in der Personalakte abgeheftet werden.
Unter dieser Kategorie finden Sie Muster von Abmahnungen für die typischen arbeitsrechtlichen Verfehlungen, die Sie nutzen können, um Ihre Abmahnungen sachlich richtig zu formulieren.
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