Arbeitsanweisung Arbeitssicherheit
Gemäß § 4 Arbeitsschutzgesetz muss der Arbeitgeber die Beschäftigten in geeigneter Form zum sicheren und gesundheitsgerechten Arbeiten anweisen. In der betrieblichen Praxis hat sich bewährt mittels Arbeitsanweisungen verbindlich festzulegen, wie und in welcher Art die Tätigkeiten auszuführen sind. Im Gegensatz zu einer Betriebsanweisung, die Gefahren und zu ergreifende Maßnahmen in Kurzform darstellt, ist eine Arbeitsanweisung umfassender. Darin ist detailliert die Durchführung der einzelnen Arbeitsschritte beschrieben, um die Arbeitsaufgabe im Sinne des Arbeitsschutzes sicher und effektiv durchzuführen.
Die Vorlagen dieser Kategorie helfen Ihnen bei der Gestaltung von Arbeitsanweisungen zur präventiven Festlegung einer sicheren Arbeitsweise der Beschäftigten.
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