Betriebsarzt
Jeder Unternehmer muss seinen Beschäftigten arbeitsmedizinische Untersuchungen ermöglichen, unter speziellen Voraussetzungen ist er dazu sogar verpflichtet. Zuständig hierfür ist der Betriebsarzt. Die Bestellung eines Betriebsarztes dient in jedem Fall dazu, die Gesundheit der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu erhalten oder auch zu fördern, im Sinne des § 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG).
Als Unternehmer sind Sie gefordert, bei Entscheidungen, die den Arbeitsschutz betreffen, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen und zu dokumentieren. Dies betrifft insbesondere: Neu-Umgestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsmittel und -stoffe, Fertigung , Maschineneinsatz, Qualifikation der Arbeitnehmer, etc. Hierbei kann Sie ein Betriebsarzt unterstützen.
Sollte es in Ihrem Betrieb zu einem Unfall, einer Berufserkrankung oder Ähnlichen kommen, prüfen die Gerichte ob die Arbeitsschutzmaßnahmen angemessen waren. Der Einsatz eines Betriebsarztes sichert Sie in diesem Fall ab.
Die Know-NOW GmbH bietet Ihnen Arbeitshilfen bei der Bestellung und der Zusammenarbeit mit einem Betriebsarzt.
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