Beauftragte in Unternehmen

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Beschreibung

Betriebliche Beauftragte sind für das Unternehmen und die Beschäftigten sehr wichtig.

Jedes Unternehmen benötigt bestimmte betriebliche Beauftragte

In vielen Fällen wird deren Einsetzung vom Gesetz zwingend vorgeschrieben und verfolgt in erster Linie den Zweck, die Einhaltung von Schutzbestimmungen im Betrieb sicherzustellen und gefährliche Tätigkeiten zu überwachen. Betriebsbeauftragte sind deshalb im weiteren Sinne des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit sowie bei gefährlichen, die Umwelt beeinflussenden Tätigkeiten zu benennen.

Die Definition des betrieblichen Betriebsbeauftragten

Der Betriebsbeauftragte ist meist ein Betriebsangehöriger, der Kraft gesetzlicher oder betrieblicher Vorschrift berechtigt und verpflichtet ist, auf die Entwicklung und Einführung bestimmter Verfahren hinzuwirken, die Einhaltung rechtlicher Vorschriften im Betrieb zu überwachen und die Betriebsangehörigen über damit zusammenhängende Fragen zu informieren. Der Betriebsbeauftragte ist zur Umsetzung seiner Aufgaben mit besonderen Rechten ausgestattet. Durch die Betriebsbeauftragten soll in einem Unternehmen bestimmten Risiko und Gefahrenquellen vorgebeugt werden.

Beauftragte in Unternehmen
© Know-NOW GmbH

Dabei ist der Beauftragte nicht der verlängerte Arm der Behörden, sondern ein Berater des Unternehmens auf seinem Fachgebiet. Um die Gefahren für Mensch und Umwelt durch Stoffe und Verfahren, die im Arbeitsprozess Anwendung finden, zu vermindern, hat der Verordnungsgeber für bestimmte Bereiche oder Verfahren die Benennung von Betriebsbeauftragten gesetzlich verankert.

Der Betriebsbeauftragte hat in der Regel folgende Aufgaben:

  • Überwachungs- und Kontrollpflicht
  • Aufklärungs- und Informationspflicht (gegenüber den Beschäftigten)
  • Initiativaufgaben
  • Berichtspflicht (gegenüber dem Betreiber)
  • Recht zu Stellungnahmen und Vortragsrecht (kann direkte Vorgesetzte übergehen)

Betriebsbeauftragte sind im Unternehmen unbedingt erforderlich

Betriebsbeauftragte sind aufgrund deren Fachkunde für Unternehmen und Organisationen existentiell und unabdingbar. Somit unterstützen fachkundige Personen  das Unternehmen bei den gesetzlichen vorgegebenen, eigenverantwortlichen Überwachungsaufgaben. Diese Überwachungsfunktion erfordert Zuverlässigkeit und Sachkunde hinsichtlich der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, dem Einwirken auf Einführung umweltfreundlicher Techniken sowie Ihrer Berichtsfunktion gegenüber der Leitung.

Diese Übersicht listet die am häufigsten erforderlichen betrieblichen Beauftragten auf und nennt die Grundlage einer Bestellung sowie die Funktionen der einzelnen Beauftragten. Somit können Sie mittels eines Links direkt die Vorlage aufrufen, die Ihnen die Bestellung eines Beauftragten erleichtert.

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