Der Begriff Scope wird im Bereich der Managementsysteme mit unterschiedlichen Aspekten in Verbindung gebracht, die im Folgenden erläutert werden.
Scope mit Bezug zum Anwendungsbereich des Managementsystems bzw. Geltungsbereich der Zertifizierung
Im Allgemeinen ist der Geltungsbereich der Zertifizierung derselbe, wie der Anwendungsbereich des Managementsystems. Ggf. ist es möglich, nur einen Teil des Managementsystems mit bestimmten Leistungen extern zertifizieren zu lassen. Der externe Auditor wird prüfen, was im Geltungsbereich der Zertifizierung liegen soll. Dieser Geltungsbereich erscheint zum Beispiel auf dem ISO 9001-Zertifikat und ist so zu beschreiben, dass eindeutig zu erkennen ist, welche Produkte und Dienstleistungen abgedeckt sind und ob alle Normabschnitte anwendbar sind.
Beispiele für die Formulierung des Anwendungsbereichs eines Managementsystems:
- Vertrieb und Herstellung von Metallprodukten
- Entwicklung, Vertrieb und Herstellung von Maschinen für die Branche XY
- Erbringung von Dienstleistungen im Bereich XY
Der Auditor muss den Umfang der Zertifizierung überprüfen, um sicherzustellen, dass die Zertifizierungsstelle bzw. er für Ihre Organisation die erforderliche Kompetenz besitzt.
Hier finden Sie unsere Vorlagen, die Ihnen bei der Definition des Anwendungsbereichs helfen:
- Für das Qualitätsmanagementsystem QMS
- Für das Umweltmanagementsystem UMS
- Für das Managementsystem für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit SGA-MS
Scope mit Bezug zur Zuordnung der akkreditierten Bereiche einer Zertifizierungsstelle
Laut ISO/IEC 17021-1:2015, Abschnitt 7.1.2 sind Kompetenzkriterien in Hinsicht der erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zur wirksamen Durchführung von Audits und Zertifizierungen festzulegen und zu dokumentieren. Um dies zu gewährleisten, hat das Internationale Akkreditierungsforum (IAF) sogenannte Scopes (IAF-Codes) zur Beschreibung der akkreditierten Tätigkeitsbereiche einer Zertifizierungsstelle definiert. Der Akkreditierungsumfang einer Zertifizierungsstelle wird in Form von einem oder mehreren Elementen aus einer Liste von Wirtschaftstätigkeiten ausgedrückt.
Die IAF-Scopes bzw. IAF-Codes (auch bekannt als EA-Scopes) basieren auf dem IAF Dokument ID 1:2010. Diese Scopes sind nicht zu verwechseln mit der statistischen Klassifizierung der Wirtschaftszweige NACE eines Unternehmens im Sinne der EG-Verordnung Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments.
Die Originaldokumente der ID-Serie (somit auch das IAF ID 1:2023) des Internationalen Akkreditierungsforums finden Sie hier.
Eine deutsche Übersetzung der Scopes durch die Deutschen Akkreditierungsstelle finden Sie hier.
IAF-Codes am Beispiel Qualitätsmanagementsysteme (QMS)
Die IAF-Codes sind spezifisch für die Bereiche Qualitätsmanagementsysteme (QMS), Umweltmanagementsysteme (UMS) und Managementsysteme für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (SGA-MA) festgelegt.
Die 39 IAF-Codes für QMS (ISO 9001) lauten wie folgt:
- Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Fischzucht
- Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
- Ernährungsgewerbe und Tabakverarbeitung
- Textil- und Bekleidungsgewerbe
- Ledergewerbe
- Holzgewerbe
- Papiergewerbe
- Verlagsgewerbe
- Druckgewerbe, Vervielfältigung von bespielten Trägern
- Kokerei und Mineralölverarbeitung
- Herstellung und Verarbeitung von Spalt- und Brutstoffen
- Chemische Industrie
- Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen
- Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren
- Glasgewerbe, Keramik, Verarbeitung von Steinen und Erden
- Herstellung von Zement, Kalk, Gips und Erzeugnissen aus Beton
- Metallerzeugung und -bearbeitung, Herstellung von Metallerzeugnissen
- Maschinenbau
- Herstellung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen; Elektrotechnik, Feinmechanik, Optik
- Schiffbau
- Luft- und Raumfahrzeugbau
- Anderer Fahrzeugbau (Kraftwagen, Schienenfahrzeuge, Krafträder, Fahrräder)
- Herstellung von Möbel, Schmuck, Musikinstrumenten, Sportgeräten, Spielwaren und sonstigen Erzeugnissen
- Rückgewinnung, Recycling
- Elektrizitätsversorgung
- Gasversorgung
- Wasserversorgung, Fernwärmeversorgung
- Baugewerbe
- Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen und Gebrauchsgütern
- Gastgewerbe
- Verkehr- und Nachrichtenübermittlung
- Kredit- und Versicherungsgewerbe, Grundstücks- und Wohnungswesen, Vermietung beweglicher Sachen (ohne Bedienungspersonal)
- Datenverarbeitung, Informationstechnik
- Forschung und Entwicklung, Architektur- und Ingenieurbüro
- Erbringung von Dienstleistungen für Unternehmen
- Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung
- Erziehung und Unterricht
- Gesundheits-, Veterinär- und Sozialwesen
- Erbringung von sonstigen öffentlichen und persönlichen Dienstleistungen
(Quelle: IAF)