Die Verfahrensanweisung SGA Betriebliche Planung und Steuerung unterstützt Unternehmen dabei, den Betrieb menschengerecht und gefährdungsarm zu gestalten.
SGA Betriebliche Planung und Steuerung bedeutet, den Arbeitsschutz in die operative Praxis umzusetzen
Die DIN ISO 45001:2018 enthält im Abschnitt 6 „Planung“ umfangreiche Vorgaben, die einen systematischen Umgang mit SGA-Risiken bzw. SGA-Chancen und der Ermittlung von Gefährdungen an den Arbeitsplätzen sicherstellen sollen. Da diese Erkenntnisse und SGA-Strategien wirksam in die operative Praxis umzusetzen sind, erfordert dies im Tagesgeschäft Maßnahmen zur Planung und Steuerung. Wicht ist, dass diese auf die betrieblichen Strukturen der Organisation abgestimmt sind. Eine wesentliche Zielsetzung der Verfahrensanweisung SGA Betriebliche Planung und Steuerung ist somit die Aufrechterhaltung der Maßnahmen im Falle von Änderungen der Produkte, Dienstleistungen und Arbeitsprozesse oder bei Einführung neuer Produkte, Dienstleistungen und Arbeitsprozesse.
Die Verfahrensanweisung unterstützt die wirksame Prozesslenkung
Wie bei allen Managementdisziplinen, ist die Voraussetzung eines wirksamen Managementsystems ein gutes Verständnis der umzusetzenden Aktivitäten. Die Verfahrensanweisung SGA Betriebliche Planung und Steuerung enthält deshalb hierfür einen visualisierten Ablauf. Dieser stellt die Logik einer operativen Umsetzung anschaulich dar. Dieser Ablauf beinhaltet bei den Maßnahmen im Normalbetrieb auch flankierende Aktivitäten, wie einen Arbeitsschutzausschuss (ASA). Den einzelnen Schritten im Ablaufdiagramm sind darüber hinaus erläuternde Texte zugeordnet, die Hintergründe zu den Tätigkeiten beinhalten und so einen wertvollen Informationsbeitrag leisten. Neben diesen Informationen enthält die Verfahrensanweisung noch vorausgehende Erläuterung zu relevanten Begriffen und Definitionen, die im Dokument Anwendung finden.
Die SGA Betriebliche Planung und Steuerung basiert auf der STOP-Hierarchie
Wie in der DIN ISO 45001:2018 gefordert, nutzt die Verfahrensanweisung für die Darstellung der Methodik zur Beseitigung von Gefährdungen und SGA-Risiken eine Maßnahmenhierarchie. Hierfür wird das STOP-Prinzip herangezogen, welches die nachfolgende Logik umsetzt:
- Substitution: Ersatz von Gefährlichem durch weniger Gefährliches.
- Technische Maßnahmen: Trennung von Menschen und Gefahren.
- Organisatorische Maßnahmen: Hinweise und Verhaltensregeln, Schulungen.
- Personelle Maßnahmen: Bereitstellung geeigneter Schutzausrüstung.
Die oberste Handlungsmaxime lautet dabei „Beseitigung der Gefahr“, durch z.B. ausschließliche Verwendung ungefährlicher Substanzen, vollständige Vermeidung der gefährlichen Tätigkeiten, Vermeidung zu großer körperlicher Belastung. Ist dies nicht möglich, werden die weiteren Maßnahmenhierarchien auf Umsetzbarkeit überprüft.
Nutzen Sie diese Verfahrensanweisung SGA Betriebliche Planung und Steuerung und sorgen Sie für eine wirksame Umsetzung der SGA-Planungsmaßnahmen ihrer SGA-Strategie in die betriebliche Arbeitsschutz-Praxis.