Die umweltgerechte Entsorgung ist sehr wichtig, da jedes Produkt irgendwann zu Abfall wird, der dann ohne die Umwelt zu schädigen zu entsorgen ist.
Zuerst kommt die Verwertung des Abfalls und danach die umweltgerechte Entsorgung
Modernes Umweltmanagement hat zum Ziel wertvolle Ressourcen zu schonen und negative Umweltfolgen zu vermeiden. Dies ist im sogenannten Kreislaufwirtschaftsgesetz festgelegt, welches die Abfallrahmenrichtlinie der EU umsetzt. Ein Kern dieser Regelungen sind die Prioritäten beim Umgang mit Abfällen. Die sogenannte Abfallhierarchie stellt die Vermeidung von Abfällen an die erste Stelle. Der umweltfreundlichste Abfall ist logischerweise der, der gar nicht entsteht. Denn alle Abfallbehandlungsmaßnahmen, wie zum Beispiel dessen Wiederaufbereitung oder das Recycling von Abfall, kosten zumindest Energie.
Gesetze im Umweltmanagement fordern konkrete Quoten
Im Bereich gewerblicher Abfälle gibt es für bestimmte Abfallarten und Materialien konkrete Vorgaben für die Sammlung und Entsorgung. Zum Beispiel setzt die Gewerbeabfallverordnung direkt beim Abfallerzeuger an und fordert, dass gewerbliche Siedlungsabfälle nun noch besser zu trennen sind. Mit der besseren und frühzeitigen Trennung werden möglichst sortenreine und wertstoffhaltige Stoffe für den Recyclingprozess gewonnen. Für das Unternehmen entsteht somit eine Getrenntsammlungspflicht zur sortenreinen Erfassung im Betrieb. Viele Bestimmungen der Gewerbeabfallverordnung sind sogar strafbewehrt. Verstöße können als Ordnungswidrigkeiten mit deutlichen Bußgeldern geahndet werden.
Umweltgerechte Entsorgung bedingt ein Verständnis für die Begrifflichkeiten
Diese Verfahrensanweisung Umweltgerechte Entsorgung erklärt zuerst die Begriffe, die im Zuge der Abfallentsorgung Verwendung finden. Ist ein Stoff wirklich bereits Abfall oder liegt ein Nebenprodukt vor, welches weiterverwendet werden kann? Welche Stoffe umfasst der Begriff Gewerbeabfall und wie grenzen sich gefährliche Abfälle davon ab? Neben weiteren wichtigen Begriffen werden auch die typischen Rollen im Rahmen des Abfall-Entsorgungsvorgangs erklärt. Dem Abfallerzeuger kommen andere Aufgaben zu, als dem Abfallbesitzer oder zum Beispiel dem Abfallbeförderer. Mit dieser Verfahrensanweisung erhalten Sie wichtige Informationen, die Ihnen den Überblick erleichtern.
Die Beachtung der Stufen der Abfallhierarchie ist Pflicht
Die Verfahrensanweisung Umweltgerechte Entsorgung erklärt die Entsorgungsstrategie der Kreislaufwirtschaft, mit der Unternehmen die Entstehung von Abfällen vermeiden. Erstes Ziel ist die Verwendung der anfallenden Stoffe als Nebenprodukt. Erst wann dies nicht möglich ist, greift die Entsorgungsstrategie, mit der Hierarchie Vermeidung bzw. Reduzierung, Wiederverwendung, Weiterverwendung, Neuverwendung, Wiederverwertung, Weiterverwertung und erst am Ende die Beseitigung. Dieses Vorgehensmuster ist als Prozessablauf dargestellt. Neben dem visualisierten Ablauf enthält die Verfahrensanweisung zu jedem relevanten Ablaufschritt erläuternde Hinweise. Zur Bewertung der Umweltleistung enthält die Verfahrensanweisung zusätzlich beispielhafte Umweltkennzahlen.