Der Datenschutz beziehungsweise die korrekte Datensicherung wird für Unternehmen immer wichtiger. Dies liegt nicht nur an den gesetzlichen Vorgaben, sondern auch am Vertrauensverhältnis zwischen Unternehmen, Mitarbeitern und Kunden.
Datenschutz ist für Unternehmen, Kunden und Mitarbeiter gleichermaßen sehr wichtig
Kaum eine Woche vergeht, in der nicht intensiv über das Thema Schutz von Daten im Unternehmen gesprochen wird. Den Schwerpunkt der Diskussion bildet hierbei der Umgang mit personenbezogen Daten. Schließlich handelt es sich oftmals um sehr sensible Daten, die geschützt werden müssen. Dies bezieht solche von Kunden und Mitarbeitern gleichermaßen mit ein. Auch der Gesetzgeber hat hierzu eindeutige Regeln in Form von Gesetzen, Normen und Verordnungen aufgestellt. Übergeordnet steht dabei sicherlich das Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung. Ihm folgt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mit dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). In der Praxis kommt es aber immer wieder zu Fehlhandlungen und Unachtsamkeiten, die die Rechte von Personen massiv verletzen. Um dieses zu vermeiden beziehungsweise um die notwendigen gesetzlichen Vorgaben zu realisieren, ist ein sensibler Umgang mit dem Schutz der Daten von äußerster Wichtigkeit. Die vorliegende Verfahrensanweisung Datenschutz und Datensicherung bietet Ihnen detaillierte Handlungsmöglichkeiten und erklärt anschaulich wichtige Fachbegriffe, die Sie jeden Tag im Betrieb nutzen.
Aufbau und Inhalte der Verfahrensanweisung Datenschutz und Datensicherung
Auch wenn es auf den ersten Blick vielleicht nicht so erscheint: Datenschutz und Datensicherung sind ein fester Bestandteil des Qualitätsmanagements. Unsere Verfahrensanweisung beinhaltet zu Beginn ein Deckblatt mit den prozessrelevanten Informationen, die die Anforderungen an die Dokumentations- und Kontrollpflichten in den Bereichen Datenschutz beziehungsweise Datensicherung festlegen. Hierzu zählen unter anderem Ziele und Messgrößen, Vorgehen bei Abweichungen und Störungen oder die Anzahl der jährlichen Überprüfungen.
Die Verfahrensanweisung erklärt nachfolgend wichtige Begriffe und Verfahren rund um das Thema Datensicherung und Datenschutz im Unternehmen. Gute Beispiele dafür sind:
- Erhebung und Verarbeitung von Mitarbeiter- und Kundendaten
- Organisatorische Vorgaben für lokale Systeme der Datenverwaltung
- Maßnahmen zum Datenschutz der Arbeitsplatzrechner
- Darstellung des GVS-Prinzips
Das GVS-Prinzip ist eine wichtige Methode, um die Daten des Unternehmens vor Verlust aufgrund technischer Ursachen und/oder falschem menschlichen Handeln zu bewahren.
Ein großer Vorteil der Verfahrensanweisung ist sicherlich, dass Sie dieses Dokument an Ihre Organisation anpassen können. Wie das genau funktioniert, erfahren Sie am Ende der VA.
Ab jetzt konsequent Datensicherung und Datenschutz im Betrieb umsetzen – Unsere VA hilft Ihnen dabei
Nutzen Sie diese Verfahrensanweisung zukünftig, um Datensicherung und –schutz in Ihrem Unternehmen konsequent umzusetzen. Unsere VA ist sofort einsatzbereit und wurde bereits in der Praxis erfolgreich eingesetzt. Zum Thema Datenschutz selbst finden Sie hier im Shop auch weitere wichtige Dokumente. Hierzu zählen unter anderem die Bestellung zum Datenschutzbeauftragen oder die Verpflichtungserklärung auf das Datengeheimnis.