Auditergebnisse bewerten bedeutet logisch und strukturiert vorzugehen, um vom Auditnachweis über die Auditfeststellung zur Auditschlussfolgerung zu gelangen.
Nur mit objektiven Nachweisen lassen sich Auditergebnisse bewerten
Wollen wir den Kampf gegen die Subjektivität gewinnen, müssen wir uns objektiver Nachweise bedienen. Der Weg diese Nachweise zu erfassen, ist in dieser Kurzschulung deshalb für die Methoden „Befragung“, „Beobachtung“ und „Prüfung von Dokumenten und Aufzeichnungen“ dargestellt. Nach der Durchführung der Schulung wissen die Teilnehmer, welche Aspekte zu berücksichtigen sind, um verifizierbare Nachweise sicherzustellen, sodass ein unbeteiligter Dritter die Aussagen der Auditoren nachvollziehen könnte. Da die DIN EN ISO 9001:2015 neuerdings von dokumentierter Information spricht und diese in aufrechtzuerhaltende und aufzubewahrende Dokumente unterteilt, werden die neuen Begrifflichkeiten den bisherigen Begriffen „Dokument“ und „Aufzeichnung“ gegenübergestellt.
Auditfeststellungen zeigen Risiken oder Chancen auf
Vergleichen wir im Audit die Auditnachweise mit den Vorgaben, die operativ umzusetzen sind, ergeben sich Auditfeststellungen. Die Quellen für die umzusetzenden Vorgaben sind die sogenannten Auditkriterien. Mit Nachweisen, dass die Vorgaben erfüllt wurden, bestätigen wir infolgedessen die Konformität. Konforme Ergebnisse können jedoch trotzdem Verbesserungspotenzial beinhalten. Im Gegensatz dazu dokumentieren wir eine Abweichung, falls Auditkriterien nicht erfüllt sind. In der Folge sind Maßnahmen durchzuführen, um die mit der Nichtkonformität verbundenen Risiken zu beseitigen. Aus dieser Präsentation nehmen die Teilnehmer mit, dass sie neben den Feststellungen, die auf Konformität oder Abweichungen hinweisen, unbedingt auch die „beste Praxis“ erfassen sollten. Mit diesem Vorgehen nutzen wir unsere Chancen und unterstützen ganz wesentlich die fortlaufende Verbesserung unserer Organisation.
Die Formulierung von Abweichungen ist ein sehr sensibles Thema. Nach der Schulung formulieren die Teilnehmer, Abweichungsberichte eindeutig und unmissverständlich. Aufgrund dieser Kompetenz akzeptieren die Beschäftigten das Audit im Unternehmen als wertvolles Werkzeug.
Die Auditschlussfolgerungen sind wichtiger Managementinput
Nach der Umsetzung eines Audits sollte eine zusammenfassende Bewertung aller Auditfeststellungen in Bezug auf deren Auswirkung und Bedeutung erfolgen. Dies stellt die Basis der Auditschlussfolgerungen dar, die wiederum als Input für die Managementbewertung herangezogen werden. Um zu Auditschlussfolgerungen zu gelangen, die die Weiterentwicklung der Organisation unterstützen, müssen Auditoren die entsprechende Fachkompetenz aufweisen.
Nutzen Sie diese Kurzschulung und sorgen Sie für eine korrekte Bewertung der Auditergebnisse
Mit dieser Kurzschulung zu dem Themenumfang Auditergebnisse bewerten, stellen Sie die Kompetenz ihrer internen Auditoren sicher. Diese Kurzschulung ist ohne ausgeprägte Vorbereitung nutzbar und vielfach in der Praxis erprobt. Die Unterlagen sind so gestaltet, dass die Schulung mit vordefinierten Animationen durchgeführt werden kann. Der Referent erhält zusätzlich Input aus den Notizen. Die Notizenansicht kann natürlich auch zum Ausdruck eines Handouts für die Teilnehmer verwendet werden.