Beauftragtenwesen
Betriebliche Beauftragte übernehmen in Organisationen bestimmte Pflichten und Aufgaben. Viele dieser Beauftragungen sind gesetzlich vorgeschrieben. Beispiele hierfür sind Abfallbeauftragte, Brandschutzbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Gefahrgutbeauftragte, Gewässerschutzbeauftragte, Immissionsschutzbeauftragte, Störfallbeauftragte Strahlenschutzbeauftragte. Unternehmen benennen jedoch auch aus eigenem Antrieb Beauftragte, wie zum Beispiel im Qualitätsmanagement üblich.
In jedem Fall bleibt prinzipiell der Arbeitgeber, bzw. die oberste Leitung, verantwortlich für die Einhaltung der Vorschriften. Die Bestellung eines innerbetrieblichen Beauftragten dient dazu, bestimmte Pflichten formell auf eine geeignete Person zu übertragen. Diese leistet ihren Beitrag durch Unterstützung und fachliche Beratung. Die Verantwortlichkeiten und Befugnisse hängen von der jeweiligen Rolle ab. Wichtig ist natürlich eine regelkonforme Übertragung dieser Pflichten.
Die Know-NOW GmbH stellt Ihnen in dieser Rubrik in der Praxis bewährte Vorlagen für die Beauftragung zur Verfügung.
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