Die Gefährdungsbeurteilung ist der grundlegende Ansatz im Arbeitsschutz, von dem sich alle weiteren Aktivitäten ableiten.
Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ist für jedes Unternehmen verpflichtend!
Gefährdungsbeurteilungen sind das zentrale Instrument im Arbeitsschutz und bilden den Schlüssel zur Verringerung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Erkrankungen. Deshalb obliegt dem Unternehmer die Pflicht zur Durchführung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen. Neben Gefährdungen, die sich aus der physischen Arbeitsumgebung ableiten lassen, sind auch psychische Gefährdungen zu berücksichtigen. Weiterhin sind neben den grundlegenden Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes (§ 5 bzw. § ,6 ArbSchG) weitere Gesetze zu berücksichtigen, die als untergeordnete Arbeitsschutzverordnungen das Thema wiederholen und konkretisieren (z.B. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Mutterschutzgesetz (MuSchG), usw.).
Die Beurteilung von Gefährdungen ist ein nie endender Prozess
Die Gefährdungsbeurteilung ist bereits vor der Einrichtung neuer Arbeitsplätze, der Beschaffung neuer Arbeitsmittel bzw. Planung neuer Tätigkeiten durchzuführen, um das erforderliche Sicherheitsniveau zu erreichen. Doch damit hat der Arbeitgeber seine Pflicht nicht für alle Zeiten erfüllt. Das Arbeitsschutzgesetz fordert somit eine fortlaufende Wiederholung der Betrachtungen, um die Auswirkung von Änderungen zu überprüfen, oder grundsätzlich die Verbesserung des Arbeitsschutzes sicherzustellen.
Das „Basispaket Gefährdungsbeurteilung“ deckt die typischen Fälle ab
Das „Basispaket Gefährdungsbeurteilung“ enthält aus diesem Grund eine typische Selektion von grundlegenden Vorlagen zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, passend für viele mittelständische Unternehmen. Mit diesem Basispaket erhalten Sie also eine Sammlung von Formblättern zur Bewertung von wichtigen Gefährdungssituationen in einem mittelständischen Unternehmen.
Zu Ihrer Orientierung enthält dieses Vorlagenpaket ein Basisdokument zur Erfassung der Betriebsorganisation und Ermittlung der Gefährdungsbereiche. Zur Beurteilung der spezifischen Gefährdungen für einzelne Tätigkeiten sind detaillierte Arbeitshilfen mit einer Vorselektion der Gefährdungen und möglichen Schutzmaßnahmen enthalten. Zur Beurteilung der Gefährdungen, die sich aus spezielleren Tätigkeiten ergeben, finden Sie zusätzliche Erweiterungspakete nach Gefährdungsthemen geordnet:
- Spanabhebende Bearbeitung: Erweiterungspaket 1
- Spezielle Herstellungsverfahren, wie Schweißen, Strahlen, Biegen, usw.: Erweiterungspaket 2
- Tätigkeiten der Wartung, Instandhaltung, Lagerung, Abwasserbehandlung, usw.: Erweiterungspaket Infrastruktur
Nutzen Sie die Vielzahl der Vorlagen, die individuell und betriebsspezifisch angepasst werden können.