Eine der wichtigsten Grundlagen im Arbeitsschutz stellt die Methodik der Gefährdungsbeurteilung dar. Deren Ergebnisse bilden die Basis für viele weitere Aktivitäten.
Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ist die Pflicht eines jeden Unternehmens
Vorhandene Gefährdungen, die sich für die Beschäftigten aus der Tätigkeit im Unternehmen ergeben, zu erkennen, zu beurteilen und Maßnahmen für den Arbeitsschutz daraus abzuleiten, ist somit die zentrale Forderung des Arbeitsschutzgesetzes an jeden Arbeitgeber. Er hat die Pflicht, die Gefährdungsbeurteilungen präventiv durchzuführen und deren Ergebnisse zu dokumentieren und fortzuschreiben. Gefährdungen aus der physischen Arbeitsumgebung sind ebenso zu betrachten, wie psychische Gefährdungen, sowie die menschengerechte Gestaltung der Arbeit.
Neben den Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes, die in den § 5 bzw. § ,6 ArbSchG zu finden sind, müssen zusätzlich noch weitere Gesetze Berücksichtigung finden, die das Thema Arbeitsschutz ebenfalls aufgreifen und weiter detaillieren (z.B. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Mutterschutzgesetz (MuSchG), usw.).
Die Beurteilung von Gefährdungen ist nicht einmalig „in einem Aufwasch“ zu erledigen
Der Gefährdungsbeurteilung gibt wichtige Hinweise, an welchen Stellen, mit welchem Ausmaß und mit welcher Priorität Maßnahmen zur Beseitigung von Gefahren erforderlich sind. Gefährdungsbeurteilungen sind deshalb regelmäßig zu aktualisieren, damit diese den kontinuierlichen Verbesserungsprozess des Arbeitsschutzes unterstützen. Werden Gefährdungen bereits vor der Einrichtung von Arbeitsplätzen, d.h. bei deren Planung und beim Einkauf von Hilfsmitteln ermittelt, ist schon im Vorfeld ein grundlegendes Sicherheitsniveau erreichbar. Sind die Mitarbeiter über die Beurteilungsergebnisse informiert, trägt dies folglich zu einem sicherheits- und gesundheitsfördernden Verhalten der Mitarbeiter bei.
Das „Erweiterungspaket Infrastruktur“ deckt unterstützende Aspekte im Unternehmen ab
Das Vorteilspaket „Erweiterungspaket Infrastruktur“ enthält eine Sammlung von Gefährdungsbeurteilungen. Sie deckt die unterstützenden Tätigkeiten der Wartung, Instandhaltung, Lagerung, Abwasserbehandlung, und vergleichbare Themenbereiche ab. Da diese Tätigkeiten in den meisten Unternehmen stattfinden, wurde daraus ein Vorteilspaket geschnürt. Für den Fall, dass Sie sich ausschließlich für dieses Erweiterungspaket entscheiden, wäre es dennoch wichtig, zusätzlich das Basisdokument zur Erfassung der Betriebsorganisation und Ermittlung der relevanten Bereiche mit Gefährdungspotenzial zu erwerben.
Zur Beurteilung anderer spezifischer Gefährdungen, die sich aus Tätigkeiten in der Produktion oder aus anders gelagerten Tätigkeiten ergeben, finden Sie zusätzliche Vorteilspakete nach Gefährdungsthemen geordnet:
- Basispaket Gefährdungsbeurteilung für allgemeine Tätigkeiten
- Erweiterungspaket 1 für die spanende Fertigung
- Erweiterungspaket 2 für spezielle Herstellungsverfahren, wie Schweißen, Strahlen, Biegen, usw.
Nutzen Sie die große Auswahl an Vorlagen zur Gefährdungsbeurteilung. Diese sind bereits vorbereitet, Sie können sie aber auch spezifisch an Ihr Unternehmen anpassen.