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Gefährdungsbeurteilung Fertigung Erweiterungspaket 2

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Gefährdungsbeurteilung Sonderlager - Modul 03.01 [Digital]

Gefährdungsbeurteilung Fertigung Rundbiegemaschine - Modul 04.31 [Digital]

Gefährdungsbeurteilung Fertigung Schwenkbiegemaschine - Modul 04.32 [Digital]

Gefährdungsbeurteilung Fertigung Excenterpresse - Modul 04.34 [Digital]

Gefährdungsbeurteilung Fertigung Gesenkbiegepresse - Modul 04.35 [Digital]

Gefährdungsbeurteilung Fertigung hydraulische Pressen - Modul 04.36 [Digital]

Gefährdungsbeurteilung Fertigung Autogenschweißen - Modul 04.41 [Digital]

Gefährdungsbeurteilung Fertigung MIG-MAG Schweißen - Modul 04.42 [Digital]

Gefährdungsbeurteilung Punktschweißen - Modul 04.43 [Digital]

Gefährdungsbeurteilung Montage im Betrieb - Modul 04.46 [Digital]

Gefährdungsbeurteilung Analytiklabor - Modul 07.01 [Digital]

Gefährdungsbeurteilung Entfetten - Modul 07.03 [Digital]

Gefährdungsbeurteilung Strahlen - Modul 07.04 [Digital]

Gefährdungsbeurteilung Spritzlackieren - Modul 07.05 [Digital]

Gefährdungsbeurteilung Trocknen - Modul 07.06 [Digital]

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Artikelnummer: 50402 Kategorie: Schlagwörter: , ,

Beschreibung

Die Gefährdungsbeurteilung ist im Rahmen der Arbeitssicherheit die grundlegende Vorgehensweise, die weitere Handlungsbedarfe erkennen lässt.

Die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen ist unternehmerische Pflicht

Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilungen sind im Arbeitsschutz der Ausgangspunkt von Maßnahmen. Ansatzpunkte umfassen die Reduzierung der Anzahl von Arbeitsunfällen, Verhinderung von Berufserkrankungen bzw. durch berufliche Belastungen ausgelöste Erkrankungen. Die Pflicht der Durchführung der Gefährdungsbeurteilungen und der Führung von Aufzeichnungen obliegt dem Unternehmer. Die physische Arbeitsumgebung ist Ausgangspunkt von Gefährdungen, aber auch psychische Belastungen stellen Arbeitssicherheitsrisiken dar. Die wichtigsten Pflichten zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen ergeben sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (§ 5 bzw. § ,6 ArbSchG). Weiterhin sind jedoch noch andere Gesetze relevant, da diese als mitgeltende Arbeitsschutzgesetze das Thema aufnehmen und detaillieren (z.B. Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), Mutterschutzgesetz (MuSchG), usw.).

Die Beurteilung von Gefährdungen ist ein „Fortsetzungsgeschichte“

Ein grundlegendes und stabiles Sicherheitsniveau ist nur dann realisierbar, wenn Gefährdungsbeurteiluneng bereits bei der Planung von Arbeitsplätzen und bei der Beschaffung von Maschinen und Einrichtungen bzw. der Planung der Arbeitsprozesse Gegenstand der Betrachtung sind. Werden Abläufe geändert, sind die Gefährdungsbeurteilungen wiederkehrend durchzuführen, um die Auswirkungen der Änderungen zu erkennen und die Aufrechterhaltung des Arbeitsschutzes sicherzustellen.

Gefährdungsbeurteilung Fertigung Erweiterungspaket 2
© Know-NOW GmbH

Dieses Gefährdungsbeurteilung „Erweiterungspaket 2“ deckt spezielle Herstellungsprozesse ab

Das Paket „Gefährdungsbeurteilung Fertigung 2“ enthält eine Auswahl von Vorlagen für Gefährdungsbeurteilungen in Unternehmen mit spezielleren Herstellungsprozessen, wie z.B. Schweißen, Strahlen, Biegen, usw. Deshalb passt es für viele mittelständische Unternehmen der Metallbranche. In diesem Erweiterungspaket finden Sie eine Sammlung von Formblättern zur Bewertung von wichtigen Gefährdungssituationen in einem Unternehmen mit diesen speziellen Fertigungsprozessen. Falls Sie sich ausschließlich für dieses Erweiterungspaket entscheiden, ist es noch erforderlich das Basisdokument zur Erfassung der Betriebsorganisation und Ermittlung der Gefährdungsbereiche erwerben.

Zur Beurteilung der Gefährdungen, die sich aus grundsätzlichen oder anders gelagerten Tätigkeiten ergeben, finden Sie drei weitere Vorteilspakete nach typischen Gefährdungsthemen geordnet:

Nutzen Sie die große Auswahl an Vorlagen, die bereits vorbereitet sind, aber auch spezifisch an das Unternehmen angepasst werden können.