Gefährdungsbeurteilung
Arbeitgeber werden durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, systematisch die Gefährdungen und Belastungen der Beschäftigten bei der Arbeit zu beurteilen. Die Ergebnisse der Beurteilung bilden die Grundlage für die Ableitung und Umsetzung zielgerichteter Arbeitsschutzmaßnahmen. Beschäftigt eine Organisation zehn oder mehr Personen, sind die Umsetzung der Maßnahmen sowie die Ergebnisse zu dokumentieren. Alle Vorlagen der Bewertungsmodule für die Gefährdungsbeurteilung sind so strukturiert, dass diese einfach angewendet werden können: Basierend auf den Tätigkeiten im Rahmen der Module werden typische Gefährdungen, Belastungen bzw. Beanspruchungen aufgelistet und korrespondierende Schutzmaßnahmen vorgeschlagen. Zusätzlich findet der Anwender den Bezug zu den Dokumenten mit Schutzzielen oder sonstigen Informationen. Eine weitere Spalte ermöglicht die Bewertung des Risikos und damit des vorhandenen Handlungsbedarfs. In der letzten Spalte können die notwendige Abhilfemaßnahmen mit der Festlegung, wer diese bis wann zu erledigen hat, dokumentiert werden.
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