Qualitätsbeauftragter
Der Qualitätsgedanke der DIN EN ISO 9001 stellt die Verantwortlichkeit der obersten Leitung für das Qualitätsmanagement in den Vordergrund. Für die Praxis bedeutet dies, dass die Chefetage schlussendlich alle Entscheidungen und Maßnahme, die das Qualitätsmanagement betreffen, zu verantworten hat. Wie in anderen Bereichen eines Unternehmens üblich, kann die oberste Leitung auch Aufgaben im Bereich Qualitätsmanagement, delegieren und diese von einer qualitätsbeauftragten Person erledigen lassen, die meisten als Qualitätsbeauftragter (QB), Beauftragter der Leitung (BdL) oder auch Qualitätsmanagementbeauftragter (QMB) bezeichnet wird. Diese Rolle beinhaltet zum Beispiel die Bereitstellung von wichtigen Entscheidungsgrundlagen oder der Inputs in die Managementbewertung für die oberste Leitung. Um diesen Aufgaben gerecht werden zu können, benötigen Qualitätsbeauftragte entsprechende Befugnisse.
Unter dieser Rubrik finden Sie das fertig vorbereitete Handwerkszeug, um in Ihrem Unternehmen handlungsfähige Qualitätsbeauftragte einzusetzen.
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